AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Lieferungen und Leistungen der DiKo Laser F. Dittmann & F. Lenzen GbR

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der DiKo Laser F. Dittmann & F. Lenzen GbR gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber.

§2 Angebote und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Lieferung zustande.

Maßgeblich für Art und Umfang der Lieferung ist ausschließlich unsere Auftragsbestätigung.

§3 Fertigung nach Zeichnungen und Vorgaben des Auftraggebers

Werden Produkte nach Zeichnungen, Daten, Modellen oder sonstigen Vorgaben des Auftraggebers gefertigt, trägt der Auftraggeber die Verantwortung für deren technische Richtigkeit, Vollständigkeit und Verwendbarkeit.

Eine Verpflichtung zur Prüfung der vom Auftraggeber überlassenen Unterlagen auf technische Richtigkeit oder Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck besteht nicht.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass durch die Ausführung des Auftrags keine Schutzrechte Dritter verletzt werden und stellt uns von entsprechenden Ansprüchen frei.

§4 Erstteilprüfung und Serienfreigabe

Vor Beginn einer Serienfertigung ist der Auftraggeber verpflichtet, Muster- oder Erstteile zu prüfen und schriftlich freizugeben.

Erfolgt eine Freigabe oder wird die Serienfertigung ohne Beanstandung fortgesetzt, gelten Maß, Form und Ausführung der freigegebenen Teile als vertragsgemäß.

Für Abweichungen, die bei einer ordnungsgemäßen Erstteilprüfung erkennbar gewesen wären, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

§5 Fertigungstoleranzen

Bei der Fertigung von Laser-, Blech- und Abkantteilen gelten branchenübliche Fertigungstoleranzen als vereinbart, sofern in den technischen Unterlagen keine abweichenden Toleranzen ausdrücklich festgelegt sind.

Maßgeblich sind hierbei die im Metall- und Maschinenbau üblichen Normen und Fertigungsmöglichkeiten.

§6 Lieferzeit

Lieferzeiten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

Lieferfristen beginnen erst nach vollständiger Klärung aller technischen Fragen und Eingang vereinbarter Vorauszahlungen.

Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Umstände verlängern die Lieferfrist angemessen.

§7 Preise

Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die Preise ab Werk.
Verpackungs-, Transport- und Versicherungskosten werden gesondert berechnet.

§8 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum.

Der Auftraggeber ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten oder weiterzuverkaufen.

§9 Untersuchung und Mängelrüge

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb von 5 Werktagen schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen.
Erfolgt keine fristgerechte Mängelrüge, gilt die Ware gemäß § 377 HGB als genehmigt.

§10 Prüfung vor Weiterverarbeitung oder Einbau

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferten Teile vor Weiterverarbeitung, Einbau oder Weiterlieferung auf Maßhaltigkeit und Verwendbarkeit zu prüfen.

Erfolgt eine Weiterverarbeitung oder ein Einbau ohne vorherige Prüfung, gilt die Ware als genehmigt.

Mängel, die bei ordnungsgemäßer Prüfung erkennbar gewesen wären, können nach erfolgter Weiterverarbeitung oder Einbau nicht mehr geltend gemacht werden.

§11 Gewährleistung

Bei berechtigten Mängelrügen leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

Weitergehende Ansprüche bestehen nur im Rahmen der Haftungsregelungen dieser AGB.

§12 Haftung

Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Soweit gesetzlich zulässig, ist unsere Haftung der Höhe nach auf den Wert der jeweils betroffenen Lieferung begrenzt.

Eine Haftung für Produktionsausfälle, entgangenen Gewinn, Montagekosten, Rückrufkosten oder sonstige mittelbare oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.

§13 Zahlung

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen netto ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.

§14 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist der Sitz unseres Unternehmens.

Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz unseres Unternehmens. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland